Wasser marsch!
Als Betreiber einer Trinkwasseranlage obliegt Ihnen die Pflicht diese nach TWV zu überwachen und die regelmäßig geforderten Untersuchungen durchführen zu lassen. Dies ist durch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht geregelt. Dabei darf im Umgang mit Wasser das Risiko nicht über das Übliche, d. h. nicht über ohne weiteres Erkennbares und Unvorhersehbares hinausgehen (Gefahrenübergang).
Leistungen in Trinkwasserhygiene und Trinkwasseranalyse
- Untersuchung von Trinkwasser in Kooperation mit akkreditierten Laboren auf chemische und mikrobiologische Parameter nach den Vorgaben der Gesundheitsämter sowie der Trinkwasserverordnung
- Hygienische Abnahme und Kontrolle von Trinkwasserinstallationen nach VDI
- Beratung bei der Planung und Installation von Trinkwassersystemen
- Inspektion von Hausbrunnen
- Gefährdungsanalysen für Trinkwassersysteme (VDI 6023, z. B. bei Legionellenbelastung)
- Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden sowie Befundübermittlung
- Erstellung von Rahmenhygieneplänen für Trinkwasser
Die Durchführung sämtlicher Leistungen erfolgt durch Experten für Trinkwasserhygiene sowie in Kooperation mit der Limbach Gruppe.